iPad im Unterricht an der HFG

Warum nutzen wir Tablets im Unterricht?

Die Landesregierung hat mit dem Konzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“ die große Bedeutung von Medienbildung in allen Phasen des lebenslangen Lernens herausgestellt. Das beinhaltet insbesondere die verbindliche Integration und Umsetzung in Schulen, damit Kinder und Jugendliche auf eine sinnvolle Nutzung von Medien vorbereitet werden.

Als Integrierte Gesamtschule sind wir eine Schule für alle Kinder. Bildungsgerechtigkeit bedeutet auch, dass die Nutzung von digitalen Medien nicht vom Zufall abhängen darf, sondern dass alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen Zugang erhalten.

Die Vorteile der digitalen Arbeitsmittel greifen nur, wenn die Tablets stets verfügbar sind. Langfristige Arbeitsformen wie Portfolioarbeit sind zudem auf Dauer nur mit einem individualisierten Gerät machbar.

Digital arbeiten im Unterricht

Warum iPads?

Mit iPads können die Schüler*innen kooperativ zusammenarbeiten, individuell angepasste Lernmaterialien können je nach Lernfortschritt digital verteilt werden. Digitale Schülerbücher bieten im Unterricht neue Möglichkeiten. Die Lernzugänge durch Audiodateien oder Videos sind so deutlich größer und die Arbeitsergebnisse können drahtlos auf die digitalen Tafeln projiziert werden.

In der Schule werden die Geräte zentral verwaltet, sodass immer die gerade benötigten Apps vorhanden sind. Für Klausuren und Abiturprüfungen können die iPads in den Prüfungsmodus versetzt und weiter genutzt werden.
Durch die umfassende Software-Grundausstattung, zuverlässige Systemupdates und die Systemsicherheit entfallen Folgekosten weitgehend.

Wie erfolgt die Beschaffung?

Die Eltern beschaffen ein iPad auf eigene Kosten. Ein iPad kann bei der Gesellschaft „mobiles lernen gGmbH“ gemietet oder gekauft werden. In der monatlichen Rate ist eine Versicherung gegen Diebstahl und Zerstörung enthalten. Eine Schufa-Auskunft ist nicht nötig. Das Gerät muss zur Nutzung in der Schule in die Verwaltung der Schule übergeben werden.

Was muss außer dem iPad beschafft werden?

Folgendes Zubehör ist außerdem nötig:

  • eine robuste Schutzhülle
  • ein Stift
  • ein kompatibler Kopfhörer

Außerdem entstehen Kosten im Rahmen der Lernmittelleihe. Die digitalen Lehrwerke sind allerdings günstiger als gebundene Schulbücher.

Was mache ich, wenn ich mir kein iPad leisten kann?

Die Schule verfügt über eigene Geräte die in begrenztem Maße verliehen werden können. Die Kriterien orientieren sich an der kostenfreien Lehrmittelleihe. Darüber hinaus bietet Mobiles Lernen einen Sozialfond an, der beantragt werden kann.

Kann ich das iPad privat nutzen?

Die Besitzer des Gerätes sind die Eltern. Für eine private Nutzung ist eine eigene Apple-ID nötig, damit Ihr Kind das Gerät zuhause privat nutzen kann. 16 GB des Speichers müssen für die Schule reserviert bleiben. Eine private Nutzung im schulischen WLAN ist nicht möglich.

Kann ich ein vorhandenes iPad nutzen?

Die Schüler*innen eines Jahrgangs sollten möglichst mit der gleichen Technologie ausgestattet sein. Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes Gerät genutzt werden, dieses muss den jeweils aktuellen Mindestanforderungen genügen. Das Gerät muss in die schulische Verwaltung übernommen werden, das bedeutet, dass es vollständig zurückgesetzt werden muss. Alle eigenen Apps und Daten werden entfernt. Eine Sicherung der Daten und ein Zurückspielen mit einem eigenen Zugang ist möglich.

Nutzungsordnung für iPads an der Schule

Nutzungsordnung IPads.pdf (125,0 KiB)