Nutzungsordnung für digitale Endgeräte

Die Schule gibt sich für die Nutzung von digitalen Endgeräten die folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung. 

  1. In der Schule werden eigene iPads im Unterricht genutzt. Um das schulische WLAN und die pädagogische Software zu nutzen, müssen diese Geräte in das schulische Managementsystem (MDM-Server) eingebunden werden. In begrenztem Umfang ist dafür der Zugriff auf personenbezogene Daten nötig: Dies sind insbesondere der Name des iPads, die aktuelle IP Adresse sowie die Liste der installierten Apps. Weiterhin ist eine Ortung des Gerätes technisch möglich, sobald dies als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist. Zur leichteren Zuordnung werden außerdem der Name und die Klasse der Schülerin / des Schülers in dem MDM System verknüpft. 
  2. Die Einbindung der Geräte in die schulische Verwaltung erlaubt es, dass die Nutzung im Unterricht kontrolliert werden kann und die Geräte somit auch in Prüfungen zugelassen sind. Die Schule kontrolliert dabei während der Schulzeit ausschließlich den Zugriff auf bestimmte Apps. Auf private Dateien kann nicht zugegriffen werden. Einige Apps können dann nicht mehr benutzt werden. Zuhause ist eine private Nutzung möglich. 
  3. Mit dem Verlassen der Schule wird das Gerät aus der Verwaltung der Schule entfernt. Es kann sein, dass das Gerät zurückgesetzt werden muss. Für eine Datensicherung im Vorfeld ist die Nutzerin / der Nutzer zuständig. 
  4. Die Schüler*innen sorgen dafür, dass die Geräte jeden Tag ausreichend aufgeladen und mit genügend freiem Speicherplatz für schulisches Arbeiten mitgebracht werden. Es gibt die Möglichkeit einen Schrank mit Lademöglichkeit zu mieten oder eine sogenannte Powerbank zu nutzen, damit die Geräte während der Schulzeit nachgeladen werden.
  5. Geräte, die die eingerichteten Schutz- und Wartungsfunktionen umgehen, dürfen im Schulnetzwerk nicht zum Einsatz kommen. Die Schule ist berechtigt diese Geräte von der Arbeit im Unterricht und dem Zugang zum Netzwerk auszuschließen. 
  6. Die Nutzung von Messengerdiensten (z.B. WhatsApp, Instagram, Facebook etc.) ist während der Schulzeit untersagt. Für die digitale Kommunikation und kollaboratives Arbeiten steht über IServ ein personalisierter Schul-Account zur Verfügung. 
  7. Die Nutzung von KI ist nur zu Bildungszwecken gestattet. Sie darf nur genutzt werden, wenn dadurch der Schulbetrieb oder andere Personen nicht gestört werden und eine Lehrkraft die Nutzung gestattet hat. 
  8. Bei der Nutzung des iPads sind die Hinweise der Lehrkraft zu beachten. Insbesondere sind der Aufruf und die Speicherung von Dokumenten mit rechtswidrigen oder verletzenden Inhalten sowie deren Verbreitung untersagt. Darüber hinaus dürfen nur die für den Unterricht benötigten und von der Lehrerkraft benannten Apps gestartet werden. 
  9. Während der Schulzeit haben die Lehrer*innen jederzeit die Möglichkeit, den Bildschirminhalt des iPads einzusehen oder diesen im Klassenraum zu projizieren sowie gezielt einzelne Apps ferngesteuert zu starten oder das Gerät zu sperren. 
  10. Das zentrale Managementsystem erlaubt es der Schule, Apps ferngesteuert zu installieren und von der Schule installierte Apps zu löschen. Mit dem Löschen der App werden ggf. auch damit erzeugte Dateien gelöscht, sofern diese nicht extern gesichert wurden. 
  11. In der Schule dürfen nur zu unterrichtlichen und von der Lehrerkraft genehmigten Zwecken Bild-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Ohne das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis der Betroffenen, der Erziehungsberechtigten und der Schule dürfen diese nicht veröffentlicht werden. Die Regelung schließt eine Speicherung derartiger Dokumente in einem privaten Cloud-Dienst (z.B. iCloud, Google-Drive etc.) ein.
  12. Rechtsgeschäfte sind über das schulische Netzwerk nicht vorzunehmen.
  13. Das iPad wird in einer Tasche transportiert und mittels eine Hülle geschützt. Ein Stift zum digitalen Arbeiten und Kopfhörer werden als Arbeitsmaterial zusätzlich benötigt.
  14. Bei Zuwiderhandlung kann eine Lehrkraft die Nutzung des iPads verbieten.

 

 

Wir erkennen die “Nutzungsordnung für iPads in der Schule” an:

Erklärung zur iPad-Nutzung und zur Nutzung des Apple School Managers/ Benutzerordnung 

Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des „Apple School Managers“ können Sie unter folgender URL einsehen: https://images.apple.com/legal/education/apple- school-manager/ASM-DE-DE.pdf 

Zusammenfassung wichtiger aus den AGBs resultierender Nutzungspflichten / Informationen:

Die SchülerInnen dürfen die iPads nicht dazu nutzen, folgende Inhalte zu erstellen und auch nicht hoch- bzw. herunterzuladen oder in anderer Weise verfügbar zu machen: 

    • Inhalte oder Materialien, die gesetzwidrig, schädlich gegen andere Personen und insbesondere deren Privatsphäre, hasserfüllt oder in anderer Weise anstößig sind; 
    • Inhalte oder Materialien, die Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen; 
    • unaufgefordert gesendete E-Mail-Nachrichten (Spam), Werbung oder Kettenbriefe; und/oder 
    • Inhalte oder Materialien, die Viren oder Programme enthalten, die dazu erstellt wurden, anderer Computersoftware oder -hardware zu schädigen. 

 

Des Weiteren müssen die SchülerInnen Folgendes unterlassen: 

 

    1. den Dienst dazu zu nutzen, andere zu verfolgen, zu bedrohen oder zu schädigen, 
    2. vorzugeben, eine andere Person oder Organisation zu sein, die sie nicht sind (Apple behält sich das Recht vor, Apple IDs oder E-Mail-Adressen zu blockieren, bei denen es 
    3. sich um eine betrügerische oder falsche Vorgabe Ihrer Identität oder betrügerische Übernahme des Namens oder der Identität einer anderen Person handeln könnte); 
    4. Transmission Control Protocol/Internet Protocol (TCP/IP)-Paket-Header oder Teile der Header-Informationen in einer E-Mail oder einem Beitrag in einer Newsgroup zu fälschen oder anderweitig Informationen in einen Header einzubringen, die Empfänger bezüglich des Ursprungs von über den Dienst übertragenen Inhalten in die Irre führen sollen („Spoofing“); 
    5. den Dienst, Server oder Netzwerke, die mit dem Dienst verbunden sind, oder Richtlinien, Anforderungen oder Bestimmungen von Netzwerken, die mit dem Dienst verbunden sind, zu stören; und/oder 
    6. den Dienst in anderer Weise zu nutzen, um geltende Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften zu verletzen. Wenn Ihre Nutzung des Dienstes oder anderes Verhalten absichtlich oder unabsichtlich die Möglichkeit von Apple einschränkt, den Dienst für Sie oder andere bereitzustellen, ist Apple berechtigt, alle angemessenen Schritte zum Schutz des Dienstes und der Systeme von Apple zu ergreifen, wozu auch die Einstellung Ihres Zugriffs auf den Dienst gehören kann. 

 

Um den Dienst „Apple School Manager“ nutzen zu dürfen, müssen die SchülerInnen nach Punkt 6.A der AGBs auch die Bedingungen des allgemeinen Apple Endnutzervertrages 

(EULA) akzeptieren. Diesen finden Sie unter http://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html. 

 

In den EULAs werden die Vertragsbedingungen zur Nutzung von Apps auf den Geräten sowie zur Nutzung der Apple-Dienste (iTunes Store, App Store, iBooks Store, Apple Music ...) geregelt. Neben der Klärung, dass die Apps bzw. Dienste nicht zur Erstellung / Verbreitung von Inhalten gemäß 1) genutzt werden dürfen, sichert sich Apple darüber insbesondere gegenüber etwaigen Haftungsansprüchen ab, sollte z.B. ein Dienst nicht erreichbar sein oder beendet werden. Außerdem gewährt man darüber Apple das Recht etwaig auf öffentliche Apple-Seiten hochgeladene Kommentare, Bilder o.ä. in vielfältiger Weise nutzen zu dürfen. 

  1. Aus der Nichteinhaltung der in den AGBs des „Apple School Managers“ sowie der „EULAs“ aufgelisteten Pflichten können Haftungsansprüche seitens Apple resultieren. 
  2. Bei der aktuellen Konfiguration der iPads werden personenbezogene SchülerInnendaten verarbeitet, um eine verwaltete Apple-ID zu erstellen, welche die SchülerInnen dann brauchen werden, um die iPads in der Schule nutzen zu können: ein Benutzername der/des SchülerIn (bestehend aus dem Vornamen und Nachnamen), Jahrgang, Klasse sowie die Schüler*innen-ID. 
  3. Als Speicherort für Dateien, die die SchülerInnen mithilfe der iPads erstellen, werden wir unseren Schulserver einrichten und zusätzlich Apples Cloud-Dienst „iCloud“ als Speicherort nutzen. 
  4. Während des Unterrichts dürfen keine Filme, Tonaufnahmen und Fotos gemacht werden, es sei denn, dies wird als Teil eines Arbeitsauftrages durch die Lehrkraft angeordnet und die betroffenen Personen sind mit entsprechenden Aufnahmen einverstanden. 
  5. Das Surfen in sozialen Netzwerken jeglicher Art ist mit den Schulgeräten verboten, es sei denn, dies wird als Teil eines Arbeitsauftrages durch die Lehrkraft angeordnet. 
  6. Fotos und Videos, die von den SchülernInnen gesichert werden, dürfen ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach der Fertigstellung eines Projektes müssen sie von den SchülerInnen spätestens nach einem Jahr gelöscht werden. 
  7. Die iPads werden mit dem Mobile Device Management Jamf School verwaltet. In der Regel können keine wichtigen Einstellungsänderungen vorgenommen werden. Auch können die SchülerInnen keine Einkäufe im App-Store oder bei iTunes tätigen. Für den Fall, dass dies doch möglich sein sollte, wird den SchülerInnen hiermit ausdrücklich verboten, eigenmächtig und selbstständig Änderungen vorzunehmen oder Einkäufe zu tätigen. 

Die AGBs und Datenschutzerklärung von Jamf School können unter https://www.jamfschool.com/de/home-de eingesehen werden.