Schulordnung der Hermann Freye Gesamtschule

  1. Grundregeln des Zusammenlebens
    1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich mit Respekt und Toleranz.
    2. Konflikte werden bei uns friedlich gelöst.
    3. Alle tragen Sorge für die Umwelt, d.h. wir achten auf Energiesparen sowie Müllvermeidung und -trennung.
    4. Alle sind für die Unterrichtsräume, das Gebäude, das Schulgelände und die Ausstattung verantwortlich.
    5. Alle tragen Verantwortung für ihre Handlungen und für ihre Unterlassungen.
    6. Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen nehmen schulische Veranstaltungen grundsätzlich gemeinsam wahr. Die Eltern nehmen insbesondere die Lernentwicklungsgespräche und die Elternsprechtage als feste Gesprächsanlässe  wahr.
    7. Die gemeinsamen Beschlüsse sind einzuhalten. Das gilt für die grundlegenden Regelungen für alle, aber auch für die internen, z.B. aus dem Klassenrat.

 

  1. Unterricht
    1. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Die Schüler/innen werden grundsätzlich nicht vorzeitig aus dem Unterricht entlassen. 
    2. Die Lehrkräfte sorgen dafür, dass die Klassenräume geöffnet und geschlossen werden. Wertsachen, Jacken und Taschen gehören in die Schließfächer.
    3. Zu Beginn der Unterrichtszeit sitzen die Schüler/innen an ihrem Platz und haben die Arbeitsmaterialien für die Stunde bereitgelegt. 
    4. Vor Fachräumen warten die Schüler/innen vor Unterrichtsbeginn ruhig auf ihre Lehrkräfte. Die Pausen werden zum Wechseln der Räume genutzt, sodass alle Schüler/innen vor Unterrichtsbeginn dort sind.
    5. Ist der/die Lehrer/in 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, informiert der/die Klassensprecher/in die Schulleitung oder das Sekretariat.
    6. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Jede/r Schüler/in hat ein Recht auf ungestörten Unterricht. Das Benutzen von elektronischen Geräten im Unterricht ist ohne Erlaubnis der Lehrkraft nicht erlaubt. Das gilt auch bei der Benutzung von Kopfhörern. Die Lehrkraft ist berechtigt, solche Geräte an sich zu nehmen.
    7. Das Essen und Trinken sowie persönliche Gespräche sind in der Regel im Unterricht nicht gestattet. 
    8. Für die Toilettennutzung gibt es ausreichende Pausenzeiten, sodass hierfür die Unterrichtszeiten nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollten.
    9. Jede Schülerin, jeder Schüler verhält sich respektvoll und rücksichtsvoll, so dass alle Personen in einer Klasse oder Lerngruppe ohne Störungen lernen können. Wer die Mitarbeit im Unterricht verweigert oder den Unterricht stört, kann vom Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall muss die Schülerin oder der Schüler sich unverzüglich bei der Schulleitung melden. Wer ermahnt wird, beendet die Störung sofort und ohne Diskussion. Klärende Gespräche können im Anschluss geführt werden.

 

  1. Schulgebäude
    1. Alle sind verpflichtet, am Ende einer Unterrichtsstunde den Unterrichtsraum in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. In Fachräumen werden nach jeder Stunde die Stühle hochgestellt, im Klassenraum in der letzten Unterrichtsstunde, die dort stattfindet.
    2. Beim Verlassen der Klasse werden die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Dazu gehört auch das Herunterfahren der PCs und das Ausschalten der Monitore u. a. elektronischer Geräte.
    3. In Fach- und Computerräumen dürfen die Schüler/innen nur unter Aufsicht arbeiten.
    4. Alle Schüler/innen sorgen für einen ordentlichen Zustand des Jahrgangsbereichs und der Toiletten.

 

  1. Abwesenheiten
    1. Für alle Schüler/innen besteht Schulpflicht. 
    2. Arzttermine und andere vorhersehbare Termine werden nicht während der Schulzeit wahrgenommen. In Ausnahmefällen ist bei der Klassenleitung spätestens zwei Wochen vorher von den Erziehungsberechtigten ein schriftlicher, begründeter Antrag zu stellen.
    3. Fehlzeiten müssen von den Eltern im Elternmodul auf iServ vor dem ersten Unterricht um 7:30 Uhr entschuldigt werden. 
    4. Bei Verdacht auf Fehlzeiten ohne Wissen der Erziehungsberechtigten werden diese davon in Kenntnis gesetzt. 
    5. Lehrkräfte können verlangen, dass das Fehlen bei Leistungsnachweisen zusätzlich mit einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt wird. 
    6. Unentschuldigten Fehlzeiten wird mit dem Absentismuskonzept begegnet.

 

  1. Verhalten in der Freizeit und in den Pausen
    1. Zum Schulgelände gehören der obere und der untere Schulhof sowie die sonstigen Außenbereiche der Schule.
    2. Zum Schulgelände gehören ausdrücklich nicht die angrenzenden Verkehrsflächen, Parkplätze und die Sportfreianlage. Der "schwarze Platz" und die Rasenfläche hinter der Menseria gehören ebenfalls nicht zum Schulgelände. In den benannten Bereichen wird keine Aufsicht geführt.
    3. In den Pausen wird der Schulhof sowie das Foyer und das Bistro im Nordgebäude genutzt. Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen können weitere Räume für Pausenangebote freigeben. 
    4. Klassenräume, Flure, Pausenhalle und „Menseria" sind Ruhezonen. Toben, Rennen, Schreien oder Ballspielen ist auf dem Schulhof erlaubt, nicht jedoch im Gebäude.
    5. Aufgrund der Gefährdung anderer darf nicht mit Schneebällen oder sonstigen Gegenständen geworfen werden.
    6. Im Schulgebäude und auf dem Schulhof darf nicht geraucht werden. Das gilt auch für den Außenbereich der Schule.
    7. Schulhöfe und Anlagen werden pfleglich behandelt. 
    8. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und in den Pausen von Schüler*innen des Sekundarbereichs I nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen werden.

 

  1. Sonstiges
    1. In den Pausen dürfen Handys / Smartphones / Tablets und andere elektronische Geräte, einschließlich Kopfhörer, im grünen Klassenzimmer und im Bistro benutzt werden. Die sich im Schulmodus befindlichen iPads können zusätzlich auf der Bühne im Foyer genutzt werden. Lehrkräfte können räumliche Ausnahmen zulassen.
    2. Digitale Endgeräte und Kopfhörer sind während des Unterrichts nötig und werden auf Anweisung der Lehrkraft genutzt. Näheres regelt die entsprechende Nutzungsordnung.
    3. Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Schulangehörigen dürfen nur mit Erlaubnis der Person und einer Lehrkraft angefertigt und veröffentlicht werden.
    4. Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, Drogen und alkoholischen Getränken ist per Erlass verboten. 
    5. Auch das Mitbringen von Energydrinks ist nicht gestattet
    6. Besucherinnen und Besucher brauchen eine Erlaubnis der Schulleitung. Wer sich ohne Berechtigung im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhält, kann des Schulgeländes verwiesen werden. Alle Lehrkräfte, Hausmeister und Sekretärinnen sind berechtigt, das Hausrecht eigenverantwortlich auszuüben, sofern die Schulleitung verhindert ist oder bei Gefahr im Verzug.
    7. Wer das Besuchsrecht missbraucht, wer gegen das Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot verstößt, muss mit einem sofortigen Hausverbot rechnen. Dieses erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände. Über die Dauer des Hausverbots entscheidet die Schulleitung.

 

  1. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
    1. Bei Verstößen gegen die Schulordnung kann die Lehrkraft geeignete Erziehungsmittel anwenden.
    2. In gravierenden Fällen findet zusammen mit den Eltern unter Leitung der Jahrgangsleitung ein Abmahnungsgespräch statt. Dabei werden erzieherische Maßnahmen verhängt oder eine Klassenkonferenz einberufen und Vereinbarungen für die weitere Zusammenarbeit getroffen.

 

  1. Schlussbemerkung
    1. Diese Schulordnung kann auf Antrag durch die Gesamtkonferenz ergänzt oder abgeändert werden.

 

Stand: 20.09.23